Allgemeine Geschäftsbedingungen Tennisschule Sieghart.


AGBs / Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Geltung
    1.1 allen Geschäften mit der Tennisschule Sieghart liegen die nachstehenden Bedingungen zugrunde.
  2. Vertragsschluss
    2.1
    Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle im Zusammenhang mit dem Betrieb der Tennisschule Sieghart geschlossenen Verträge. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie durch die Tennisschule Sieghart schriftlich oder mündlich bestätigt werden.
    2.2
    Der Vertrag der Tennisschule Sieghart kommt nach schriftlicher oder mündlicher Anmeldung und schriftlicher oder mündlicher Bestätigung zustande und gilt ab der 2. Trainingseinheit als abgeschlossen ohne eine Kündigungsmöglichkeit während des Kurses.
    2.3 Die Tennisschule Sieghart ist in der Annahme der Tennisanmeldung frei.
    2.4 Bei Zustandekommen des Vertrages werden die allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt.
    2.5 Feriencamps gelten bei Reservierung 14 Tage vor Beginn als verbindlich gebucht.
    2.6 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen, Platz- und Hallenordnung der jeweiligen Tennisvereine und kommerziellen Anlagen, auf denen das Tennistraining durchgeführt wird, sind für alle Trainingsteilnehmer verbindlich.
  3. Trainingsorganisation
    3.1 Gruppentraining wird aus didaktischen Gründen mit Gruppen zwischen 2 und 5 Spielern durchgeführt. Größere Gruppen werden nur bei Vorliegen besonderer Umstände, z.B. Schulklassen o.ä. und nach gesonderter Vereinbarung unterrichtet.
    3.2 Die Tennisschule Sieghart kann die Gruppen nach praktischer Notwendigkeit, insbesondere Spielstärke einteilen und Einteilungen ändern.
    3.3 Bei nicht voll belegten Kursen kann es zu Zeitplanveränderungen kommen, die eine erneute Absprache erforderlich machen. Sollte die geplante Teilnehmeranzahl nicht zustande kommen, so gilt automatisch die Gebühr für die jeweils entstandene Teilnehmeranzahl.
    3.4 Einzelstunden müssen 48 Stunden vor Trainingsbeginn abgesagt werden, ansonsten werden die vollen Kursgebühren fällig. Gebuchte Saison- und Gruppenkurse können nicht abgesagt werden. Dies gilt auch, wenn ein Kursteilnehmer komplett oder teilweise für die Saison ausfällt.
    3.5 Sollte ein Spieler sein Gruppentraining nicht wahrnehmen können, so besteht die Möglichkeit einer Übertragung der Trainerstunde an andere Personen (Ersatzspieler), allerdings nur nach Absprache mit der Tennisschule Sieghart. Diese Möglichkeit gilt auch für den Einzelunterricht. Stellt der/die Spieler/in im Gruppentraining keinen Ersatz, so ist die Stunde für ihn/sie kostenpflichtig.
    3.6 Vom Kursteilnehmer versäumte Trainingsstunden können nicht nachgespielt werden.
    3.7 Bei Nichtbespielbarkeit der Außenplätze sowie regnerischer Wetterlage findet das Training in der Tennishalle statt. Bei Anlagen ohne Tennishalle werden die ausgefallenen Trainingsstunden nachgeholt.
  4. Bestimmungen Trainingsdurchführung
    4.1 Eine Trainingseinheit beträgt 45, 60, 90 oder 120 Minuten. Innerhalb dieser Zeit erfolgt auch die erforderliche Platzpflege.
    4.2 Die Wahl des Trainers ist der Tennisschule Sieghart vorbehalten.
    4.3 Trainingsstunden dürfen nur mit einwandfreien Tennisschuhen und Tennisbekleidung angetreten werden. Insbesondere im Wintertraining sind nur Tennisschuhe für den jeweiligen Hallenbelag zu verwenden.
    4.4 Mögliche Erkrankungen und gesundheitliche Einschränkungen sind dem Trainer vor Antritt der Trainingsstunde mitzuteilen.
    4.5 Außer den Trainingsteilnehmern dürfen keine weiteren Personen den Trainingsplatz betreten bzw. sich dort aufhalten.
    4.6 Süßwaren jeglicher Art sind während des Trainings untersagt.
    4.7 Glasflaschen, Gläser und nicht verschließbare Flaschen sind auf dem Tennisplatz nicht gestattet.
    4.8 Den Anweisungen des Trainers ist unbedingt Folge zu leisten.
  5. Aufsicht von Kindern
    5.1 Unsere Aufsichtspflicht bei minderjährigen Kindern beschränkt sich auf die Dauer des Trainings. Vor und nach dem Tennistraining wird keine Aufsichtspflicht übernommen. Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigen müssen aus diesem Grund Sorge tragen, ihre Kinder pünktlich zum Trainingsbeginn zu uns zu bringen und auch pünktlich wieder in Empfang zu nehmen.
    5.2 Informieren Sie bitte Ihre Kinder, dass sie den Trainingsbereich nicht verlassen dürfen und den Anweisungen des Trainers Folge leisten müssen. Wir übernehmen keine Haftung, sollte ein Kind den Trainingsbereich verlassen.
  6. Inkasso
    6.1 Gültigkeit haben nur die aktuellen Preislisten.
    6.2 Die Kursgebühren sind vor dem Unterrichtsbeginn zu entrichten. Ein gebuchter oder angefangener und nicht vollständig absolvierter oder nicht beendeter Kurs kann nicht zurückerstattet werden.
    6.3 Sollte nach dem zweiten Trainingstermin oder nach schriftlicher Aufforderung keine Zahlung erfolgt sein, so ist die Tennisschule Sieghart berechtigt, unmittelbar das Training einzustellen und den Kurs nicht mehr fortzuführen.
    6.4 Feriencamps sind am ersten Trainingstag in bar zu begleichen.
  7. Haftung
    7.1
    Die Teilnahme am Training erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung für Schäden im Zusammenhang mit dem Trainer beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eltern haften für ihre Kinder. Die Tennisschule Sieghart haftet nur im Rahmen der bestehenden Haftpflichtversicherung. Beanstandungen sind spätestens am zweiten Tag nach dem Training schriftlich zu stellen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung als genehmigt und etwaige Mängelrügen sind ausgeschlossen.
  8. Datenschutz
    8.1 Ihre persönlichen Daten werden bei uns elektronisch gespeichert. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt nicht. Nach Beendigung des Trainings sind wir befugt, Ihre Daten für die Dauer von 3 Jahren aufzubewahren.
    8.2 Die Tennisschule Sieghart ist berechtigt das während der Ausbildung, des Trainings oder des Spielbetriebs angefertigte Bildmaterial ohne Rücksprache für interne Zwecke und im Rahmen der Internetseite zu veröffentlichen. Sollte dies nicht erwünscht sein, bitten wir Sie um eine kurze Mitteilung.